Keine Routine
Und nochmal von vorne. Was wusste er? Die Firmeninhaber hatten bereits einige Informationen über Abläufe in der Firma, Wareneingänge und Mitarbeiter geliefert. Damit ließ sich einiges anfangen.
Und nochmal von vorne. Was wusste er? Die Firmeninhaber hatten bereits einige Informationen über Abläufe in der Firma, Wareneingänge und Mitarbeiter geliefert. Damit ließ sich einiges anfangen.
Es war noch am Abend, als er zu Fuß aufbrach, sich von seinem Fahrzeug verabschiedete. Mit samt seiner Ausrüstung stampfte er lustlos durch den dunklen Wald. Licht? Nein.
Es ist 07:30 Uhr. Er verlässt das Haus. Wie jeden Arbeitstag trägt er die gleiche Ledertasche mit der rechten Hand, die er in unregelmäßigen Abständen und beinah unmotiviert kontrolliert.
Zur Vorbereitung der Vollstreckung notwendige finanzielle Aufwendungen für einen Detektiv sind als notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung festsetzbar und daher erstattungsfähig.
Durchgeführte Testkäufe reichen als Beweismittel. – AG Kaiserslautern 5 CA 119/84
Dient die Beauftragung einer Detektei offensichtlich dazu, Tatsachen und Sachverhalte zu erfahren, um den Vorwurf wettbewerbswidrigen Verhaltens zu belegen.
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